Neues Förderprogramm: Netzwerke für Alleinerziehende gesucht
Für das ESF-Bundesprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können noch bis zum 24. September Interessenbekundungen eingereicht werden. Mit dem Programm werden die Weiterentwicklung und der Aufbau von wirksamen Netzwerkstrukturen vor Ort gefördert, die Alleinerziehende unterstützen. Die Lokalen Bündnisse haben durch ihre langjährige Arbeit im Netzwerk beste Ausgangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Das ESF-Bundesprogramm richtet sich einerseits an Netzwerke, die arbeitslose Alleinerziehende oder Alleinerziehende, die im Sinne des SGB II hilfebedürftig sind, unterstützen. Für das Programm können sich andererseits auch Netzwerke bewerben, die beschäftigte und nicht von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängige Alleinerziehende unterstützen, Familie und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren.
Gefördert werden Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss. Es können bereits bestehende oder sich neu bildende Netzwerke gefördert werden. Genauere Informationen zu Förderrichtlinien finden Sie unter
www.esf.de
Das Förderprogramm knüpft an die positiven Erfahrungen an, die von April 2009 bis März 2010 im Rahmen des einjährigen Modellprojekts „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende.
Für den Ideenwettbewerb wird ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungs- und eines Antragsverfahrens durchgeführt.
Einsendeschluss für die Interessenbekundung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der 24. September 2010.
Mit dem Förderprogramm sollen zwischen April 2011 und Juli 2013 bundesweit mindestens 100 Projekte unterstützt werden. Die Laufzeit der Projekte liegt zwischen 12 und 24 Monaten und die Projektträger müssen mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beisteuern; die übrigen maximal 80 Prozent stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln. Je Netzwerk liegen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zwischen 100.000 und 250.000 Euro.
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EF1 - Europäischer Sozialfonds
Joachim Harnisch
Tel.: 0228 99 527-4127
Lucia Winter
Tel.: 0228 99 527-3082
E-Mail:
netzwerke.alleinerziehende@bmas.bund.de
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ gibt es auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds unter
www.esf.de
Wenn Sie sich für die Entwicklungspartnerschaft „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende" der Lokalen Bündnisse interessieren oder als Lokales Bündnis Fragen zu möglichen Projekten für Alleinerziehende haben, finden Sie
hier weitere Informationen.